Rückgabefolgen
Bei Rücklieferungen kann vom Hersteller dann Wertersatz verlangt werden, wenn eine Verschlechterung der Ware durch den Besteller vorliegt. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
